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   VGH Bayern, 14.06.2021 - 10 ZB 21.1522   

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https://dejure.org/2021,21816
VGH Bayern, 14.06.2021 - 10 ZB 21.1522 (https://dejure.org/2021,21816)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.06.2021 - 10 ZB 21.1522 (https://dejure.org/2021,21816)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Juni 2021 - 10 ZB 21.1522 (https://dejure.org/2021,21816)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 60 Abs. 1, 2, § 124 Abs. 2 Nr. 1, 2, § 124a Abs. 4 S. 1; AufenthG § 53 Abs. 1, 2
    Keine Zulassung der Berufung - Einzelfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Versäumung der Antragsfrist; Wiedereinsetzungsantrag; Glaubhaftmachung der Tatsachen (verneint); Ausweisung wegen Betrugsstraftaten; Interessenabwägung; Ausweisung keine "Doppelbestrafung"

  • rechtsportal.de

    Nichteinhaltung der Antragsfrist für die Zulassung der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2021 - 10 ZB 21.1522
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2021 - 10 ZB 21.1522
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Ausweisung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2021 - 10 ZB 21.1522
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15

    Kein unbedingter Vorrang des Kindeswohls vor entgegenstehenden öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2021 - 10 ZB 21.1522
    Entgegen der Auffassung des Klägers stellt seine Ausweisung infolge seiner strafrechtlichen Verurteilungen schließlich auch keine unzulässige "Doppelbestrafung", sondern vielmehr eine präventive ausländerbehördliche Maßnahme zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (s. § 53 Abs. 1 AufenthG) dar (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 21.7.2015 - 1 B 26.15 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.02.2024 - 19 ZB 22.2483

    Generalpräventive Ausweisung, Sofort vollziehbarer Widerruf der

    Ein Verstoß gegen das Verbot der Doppelbestrafung - wie von dem Kläger behauptet - liegt schon deshalb nicht vor, weil die Ausweisung eine ordnungsrechtliche Maßnahme zur Abwehr künftiger Gefahren und keine strafrechtliche Sanktion begangenen Unrechts darstellt (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.2015 - 1 B 26.15 - juris Rn. 7 m.V.a. Rspr. des EGMR; BayVGH, B.v. 14.6.2021 - 10 ZB 21.1522 - juris Rn. 10).
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